Terminvereinbarung und Absageregelung
Termine können Sie per E-Mail oder telefonisch vereinbaren.
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, das mindestens 2 Tage vorher bekannt zu geben. Sollte keine rechtzeitige Absage erfolgen, wird das volle Honorar für die gebuchten Einheiten verrechnet.



Dauer und Kosten
Dauer der Therapie und Frequenz der einzelnen Sitzungen werden individuell vereinbart. Systemische Therapie empfiehlt zweiwöchentliche bzw. dreiwöchentliche Sitzungen, um ausreichend Zeit für Veränderungen zu geben. Die Psychotherapie ist so kurz wie möglich und so lang wie nötig - unter dem Motto: " Wie kann ich Ihnen helfen, mich so rasch als möglich wieder loszuwerden."
Psychotherapie |
Kosten |
---|---|
Erstgespräch 60 Minuten |
€ 90,- |
Therapiesitzung für Einzelpersonen 50 Minuten |
€ 90,- |
Therapiesitzung für Mehrpersonensetting, Paare und Familien 90 Minuten |
€ 150,- |
Psychotherapie unterliegt nicht der Steuer nach §6 UStG.
Voraussetzungen und Ablauf für einen Kostenzuschuss der Krankenkassen:
Die Krankenkassen leisten nur dann einen Zuschuss, wenn eine (seelische) Krankheit (lt. ICD-11) vorliegt, da nur Krankenbehandlung finanziert wird. Krankenkassen übernehmen keine Kosten beispielsweise für Beratungen bei Schul-, Familien- und Berufsproblemen.
Die Honorarnoten müssen zuerst selbst bezahlt werden und können dann einzeln oder gesammelt eingereicht werden.
Kostenzuschuss für Psychotherapie durch die einzelnen Krankenkassen bei einer Einzelsitzung à 50 Minuten:
BVAEB € 42,40
SVS € 45,-
ÖGK € 31,50
KFA der Stadt Wien € 36,-
Private Krankenversicherungen übernehmen je nach Vertrag Kosten für eine Psychotherapie.
Verschwiegenheit und Wissenswertes
Als Psychotherapeutin unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 15 PthG BGBl. Nr. 361/1990 über alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse, was grundsätzlich schon meinem Verständnis entspricht, Gehörtes für mich zu behalten.
Dieser wichtige Grundsatz gilt auch über das Ende einer Therapie hinaus.
Eine Änderung im PthG aus dem BGBl. I vom 29.10.2019 ist im Artikel 22 unter § 15 nachzulesen. https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2019/105
Allgemeines zur Psychotherapie
https://www.psyonline.at/contents/11792
Information zur Berufsunterscheidung
https://www.psyonline.at/contents/1530/psychotherapeut-psychiater-psychologe
